Wohnen

Die GBC engagiert sich für eine ausgewogene soziale Durchmischung innerhalb ihrer Wohnsiedlungen, fördert das lebendige Miteinander und Nebeneinander und schafft bezahlbaren Lebensraum für einkommensschwächere Familien und ältere Menschen. Zwei Drittel der GBC-Wohnungen sind dem Wohnbauförderungsgesetz (WFG) unterstellt, ein Drittel besteht aus preisgünstigen Mietwohnungen.

Freie Mietobjekte

0 Wohnungen

0 Einstellplätze

0 Nebenräume

Zur Zeit keine freien Mietobjekte

Vergaberichtlinien

Einwohnerinnen und Einwohner von Cham oder Personen, die eine besondere Beziehung zu Cham haben, über ein geringes Gesamteinkommen verfügen, werden bei der Wohnungsvergabe bevorzugt. Wir halten uns an die Richtlinien über die Vermietung von GBC-Wohnungen und legen ein besonderes Augenmerk auf  einen guten Mietermix.

Richtlinien Vermietung GBC

Wohnungsinteresse anmelden

Sollten Sie Interesse an einer GBC-Wohnung haben, bitten wir Sie, das Interessentenformular auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um eine reine Interessenbekundung handelt und nicht um ein Anrecht auf eine Wohnung. Die Auswahl der Mieterinnen und Mieter richtet sich nach unserem Vermietungsreglement.

Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zum Formular.

Wohnungsinteresse anmelden

Gut zu wissen

Das Wohnen in unserer gemeinnützigen Baugenossenschaft bietet einige Vorteile: Um Mieterin einer unserer Wohnungen zu werden, muss kein teurer Anteilsschein erworben werden. Die Mieter profitieren von durchschnittlich tieferen Mietzinsen als im übrigen Wohnungsmarkt. In den meisten Liegenschaften kann ein zusätzlicher Mietzinszuschuss durch den Kanton beantragt werden. Es gilt ein hoher Kündigungsschutz. Unsere Genossenschaft will mit ihren Liegenschaften keinen Profit erwirtschaften, sondern nachhaltig in den Erhalt ihres Portfolios investieren.

Mietzinszuschuss

In den Liegenschaften Eichstrasse, Enikerweg 12a, Langackerstrasse, Mugerenstrasse, Pilatusstrasse, Schluechtstrasse (ohne Attikawohnungen) und Seeblick kann – wenn die Bedingungen erfüllt sind – beim Kanton Zug eine Zusatzverbilligung des Mietzinses beantragt werden. Merkblatt für Zusatzverbilligung siehe www.zug.ch/aww unter Links.

Siedlungsleben

Die GBC schreibt die Werte der guten nachbarschaftlichen Beziehung gross. Direkte Kommunikation, persönliche Gespräche und gegenseitige Rücksichtnahme stärken den nachbarschaftlichen Zusammenhalt.

Genossenschaftliches Zusammenleben

Wir achten auf eine optimale soziale Durchmischung und berücksichtigen Personen mit diversen Migrationshintergründen.

Förderung gemeinschaftlicher Aktivitäten

Ziel der GBC ist es, gemeinschaftliche Aktivitäten in ihren Liegenschaften zu fördern. Deshalb bietet die GBC an verschiedenen Standorten zweckmässig eingerichtete Gemeinschaftsräume an, sei es für Quartiertreffen, Familienfeste, Spielveranstaltungen, Geburtstage etc.

Mehr über die GBC-Gemeinschaftsräume erfahren

Mieterinformationen

Das harmonische Zusammenleben von Mieterinnen und Mietern setzt Toleranz anderen Gewohnheiten gegenüber voraus, aber auch Rücksichtnahme – und manchmal das Zurückstellen der eigenen Bedürfnisse – im Interesse aller. Die Hausordnung regelt die Schwerpunkte, doch das Miteinander muss im nachbarschaftlichen, respektvollen Kontakt stattfinden.

Mietvertragsbestimmungen Hausordnung

Haben Sie einen Schlüssel/Badge verloren oder möchten zusätzliche Schlüssel/Badges für Ihren Haushalt bestellen?
Gerne nehmen wir Ihre Bestellung online entgegen (info@gbc-cham.ch).

Bitte beachten Sie:

  • Die Kosten pro Schlüssel zzgl. Versand- und Registraturkosten sind von der Mieterin/vom Mieter zu bezahlen.
  • Falls bei Ihrem Auszug aus der Wohnung Schlüssel fehlen, müssen sämtliche Zylinder ausgewechselt werden. Dies kann zu einem erheblichen Kostenaufwand führen. Wir empfehlen daher den Kauf eines Schlüsselanhängers einer Fundzentrale.

Formular Schlüsselbestellung

Defektes Gerät, tropfender Wasserhahn, verstopfter Abfluss, Parkettschaden, Glasbruch oder klemmende Türe?
Melden Sie Ihre Schäden und Reparaturanträge mit dem Onlineformular – jederzeit und bequem an Ihre/n zuständige/n Hauswart/in.
 

Diese zwei Versicherungen sollten Sie abschliessen:

  • eine Hausratversicherung für alle Gegenstände, die Ihnen lieb und teuer sind und eine Wohnung erst zu Ihrem Zuhause machen.
  • eine Privathaftpflichtversicherung, die Sie und Ihre Familie vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützt.

Haben Sie diese beiden Versicherungen noch nicht abgeschlossen, nehmen Sie bitte Kontakt mit einer entsprechenden Versicherungsgesellschaft Kontakt auf.

Allfälliges Guthaben bitte zukünftig auf dieses neue Konto überweisen:

Das Halten von Haustieren ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt. Ausnahmsweises Dulden von Haustieren kann nach freiem Ermessen der Verwaltung widerrufen werden.

Hat die Gemeinnützige Baugenossenschaft Cham (GBC) etwas mit der Gemeinde Cham zu tun, ist sie ein Teil der Gemeindeverwaltung?
Nein, die GBC ist eine Genossenschaft auf privater Basis, die sich für preisgünstige Familien- und Alterswohnungen einsetzt, um so die Wohnsituation von kinderreichen Familien und älteren Menschen in unserer Gemeinde Cham zu verbessern.

Ich will Genossenschafterin werden, damit ich bei der Zuteilung einer kleineren Alterswohnung schneller berücksichtigt werde. Was kostet das?
Wer Genossenschafterin werden will, stellt mit einem speziellen Formular einen Antrag an die Geschäftsstelle GBC. Der Anteilschein kostet CHF 100.– plus CHF 20.– Eintrittsgebühr. Die Mitgliedschaft berechtigt nicht zu einer schnelleren Wohnungszuteilung, sondern gilt als Unterstützung der Genossenschaftsidee.

Wer ist berechtigt, eine Wohnung der GBC zu mieten?
Einwohnerinnen und Einwohner von Cham oder Personen, die eine besondere Beziehung zu Cham haben, bevorzugen wir bei der Wohnungsvergabe. Wir halten uns an die Richtlinien über die Vermietung von GBC-Wohnungen und legen ein besonderes Augenmerk auf den guten Mietermix.